Pflegebedürftigkeit | 67
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als Probewohnen und bei Krankheit der Pflegeperson genutzt.
Kurzzeitpflege kann nicht nur in Pflegeheimen, sondern
auch in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
in Anspruch genommen werden, wenn der
pflegende Angehörige dort oder in der Nähe eine Rehabilitationsmaßnahme
in Anspruch nimmt.
Bei Interesse an der Beschäftigung einer 24-Stunden-Kraft
im Privathaushalt bietet die Broschüre der Verbraucherzentrale
NRW „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte
in Privathaushalten“ viele grundlegende und notwendige
Informationen. Die Broschüre können Sie auf der Internetseite
der Verbraucherzentrale NRW kostenlos herunterladen
oder per Bestelltelefon unter der Nummer 0211 3809555
kostenfrei anfordern.
Vollstationäre Pflege
Ist ein eigenständiges und unabhängiges Leben in den „eigenen
vier Wänden“ nicht mehr möglich, und reicht auch
die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes zur
häuslichen Versorgung nicht mehr aus, sollte der Umzug in
ein Altenpflegeheim in Erwägung gezogen werden. Diese
Einrichtungen der vollstationären Pflege gewährleisten eine
umfassende Versorgung, Betreuung und Pflege und beugen
einer Vereinsamung vor.
Versuchen Sie sich einen persönlichen Eindruck von den
Einrichtungen, die in die engere Wahl fallen, zu verschaffen.
Nutzen Sie etwa das Angebot der Cafeteria, um die
Atmosphäre im Haus zu erleben. So sind Sie am ehesten in
der Lage zu beurteilen, ob Sie sich dort heimisch fühlen
könnten. Möglicherweise kann zunächst eine Kurzzeitpflege
in Anspruch genommen werden. Dies bietet die Gelegenheit
zum Probewohnen oder mit mehr Ruhe nach einem geeigneten
Heimplatz zu suchen.
Eine gute Hilfe bietet die Broschüre „Das richtige Pflege- und
Seniorenheim“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenorganisationen,
die Sie unter www.bagso.de anfordern
können.
Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heim
unterschiedlich. Der tägliche Pflegesatz setzt sich zusammen
aus:
ll dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil des Bewohners
für den pflegebedingten Aufwand,
ll den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
ll den Investitionskosten.
Zusätzliche Kosten können für mögliche Zusatzleistungen
entstehen.
VOLLSTATIONÄRE PFLEGEHEIME IN KEMPEN:
St.-Peter-Stift
Frau Riegel
Auguste-Tibus-Straße 9, 47906 Kempen
Telefon: 02152 8980
Fax: 02152 898500
sps-verwaltung@st-peter-stift.de
www.st-peter-stift.de
Von-Broichhausen-Stift
Frau Siering
Heyerdrink 21, 47906 Kempen
Telefon: 02152 2014550
Fax: 02152 2014551
vbs-verwaltung@von-broichhausen-stift.de
www.st-peter-stift.de
LAZARUS Niederrhein gGmbH
Frau Sonntag
Am Beyertzhof 30, 47906 Kempen
Telefon: 02152 8954200
Fax: 02152 8954144
haus.kempen@lazarus.de
www.lazarus.de
Finanzierung der Heimkosten
Die Pflegekasse übernimmt für ihre Leistungsberechtigten
die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen in Form
von Pauschalen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil
sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die
Investitionsaufwendungen sind aus eigenem Einkommen
und Vermögen zu bestreiten.
Ist Pflegebedürftigen die Übernahme dieser Kosten nicht
möglich, besteht die Möglichkeit zur Finanzierung eines
Heimplatzes Pflegewohngeld und Sozialhilfe zu beantragen.
Pflegewohngeld kann von der Einrichtung beantragt werden.
Sozialhilfe ist ein persönlicher Anspruch und kann vom
Heimbewohner, seinem Betreuer oder einem Bevollmächtigten
beantragt werden.
NÄHERE INFORMATIONEN DAZU ERHALTEN SIE BEI:
Marlene Müller
Rathaus, Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 7
Telefon: 02152 917272
Fax: 02152 917370
marlene.mueller@kempen.de
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