Pflegebedürftigkeit | 63
10.
10. Pflegebedürftigkeit
Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird bis heute in der
Familie betreut. Vielfach sind Angehörige mit der Pflege so
ausgelastet, dass Ihnen kaum noch Zeit bleibt, sich über
Hilfen zu informieren. Einen guten Überblick über Alles was
Sie zur Pflege wissen müssen, bietet der „Ratgeber zur
Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Die kostenlose
Broschüre bestellen Sie unter publikationen@bundesregierung.
de oder Telefon: 01805 778090. Einen schnellen
Überblick zu allen Themen in diesem Kapitel bekommen Sie
auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
unter www.bmg.bund.de/pflege.
Die Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen
mit sich. Um dieses finanzielle Risiko abzumildern, wurde
die Pflegeversicherung eingeführt. Wenn Sie Mitglied einer
gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie dort auch
pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss eine
private Pflegeversicherung abschließen. Informieren Sie sich
in diesem Fall genau, welche Leistungen Ihre private Pflegeversicherung
bietet.
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine
Vollversicherung. Sie sichert im bestimmten Rahmen die
Grundversorgung ab, wobei die Pflegekassen jeweils den
pflegebedingten Anteil übernehmen. Voraussetzung für die
Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist
ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Darüber hinausgehende
Kosten haben die Versicherten für die Pflege und Betreuung
aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen selbst zu
tragen. Reichen diese Mittel nicht aus, kommt gegebenenfalls
der Sozialhilfeträger in Betracht. Nähere Informationen
dazu finden Sie im Kapitel 7, finanzielle Unterstützung.
Private Vorsorge
Da die tatsächlichen Pflegekosten meist höher sind als die
von der Pflegeversicherung finanzierte Grundversorgung,
kann sich die Frage der privaten Vorsorge stellen. Die Versicherungsgesellschaften
bieten drei Arten von Zusatzversicherungen
an:
ll Pflege-Rentenversicherung: Wenn Versicherte pflegebedürftig
werden, zahlt die Versicherung je nach Hilfebedarf
eine monatliche Rente aus.
ll Pflegekostenversicherung: Je nach Tarif werden „Restkosten
der Pflege“ ganz oder teilweise übernommen.
ll Pflegetagegeldversicherung: Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit
erhalten Sie einen vereinbarten Geldbetrag
für jeden Pflegetag oder -monat.
Leistungen der
Pflegeversicherung
Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt,
stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
(MDK) fest. Er wird von der zuständigen Pflegekasse beauftragt,
wenn Sie dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
stellen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt
werden.
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung
durch einen ambulanten Pflegedienst. Alternativ
besteht die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu erhalten, wenn
Pflegebedürftige damit Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung, beispielsweise im Rahmen der Versorgung
durch Angehörige, selbst sicherstellen können. Eine Kombination
aus Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung) ist
möglich.
Zusätzlich kommen folgende Leistungen der Pflegeversicherung,
die jeweils bis zu bestimmten Höchstgrenzen erbracht
werden, in Betracht:
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen
Pflege notwendig sind. Es wird unterschieden zwischen
technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebett, Lagerungshilfen
oder Notrufsystem und Verbrauchsprodukten, wie Einmalhandschuhen
oder Betteinlagen.
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen informiert
darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt
beziehungsweise leihweise überlassen werden. Auch
an den Kosten der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel
(wie z. B. Windeln, saugende Bettschutzeinlagen, Einmal-
Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, etc.) beteiligt
sich die Pflegekasse.
Lassen Sie sich im Fachhandel, z. B. in Sanitätsfachgeschäften
entsprechend beraten. Die Empfehlung zu Pflegehilfsmitteln
im Pflegegutachten gilt unmittelbar als Leistungsantrag,
sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Pflegedienst über notwendige
und sinnvolle Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern.
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