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Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen | 59
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Antragsformulare und Informationen erhalten Sie im Amt für
Soziales und Senioren der Stadt Kempen im Fachbereich
Wohngeld.
Rathaus
Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 18 und Zimmer 16
Telefon: 02152 917-360
02152 917-359
02152 917-358
Fax: 02152 917-370
Die Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Mo., Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr und Do. nachmittags
von 14.30 – 18.00 Uhr, zu erreichen.
Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherungsleistungen
Das Amt für Soziales und Senioren kann für Sie ein wichtiger
Ansprechpartner sein, wenn durch eine niedrige Rente oder
eine nötig gewordene Pflege das Geld zum Lebensunterhalt
zu wenig ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten
und informieren Sie umfassend nicht nur in finanziellen
Notlagen. Auch in vielen anderen Fragen kann das Amt für
Soziales und Senioren ein Wegweiser für Sie sein.
Huinldfe Gzurumn dLseibcehnesruunntge rihma lAt l ter und bei Erwerbsminderung
Ist Ihre Rente zu gering oder Sie haben überhaupt keine
Rentenansprüche oder es besteht eine festgestellte dauerhafte
Erwerbsminderung, so besteht die Möglichkeit, zur
Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach dem
Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
zu erhalten. Bei festgestellter Erwerbsminderung auf Zeit
kann ein Anspruch Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen.
Zum gesetzlich definierten notwendigen Lebensunterhalt
gehören in erster Linie ein Regelsatz und der angemessene
Aufwand für Unterkunft und Heizung, dieser ermittelte
persönliche Bedarf wird dann Ihrem Einkommen bzw.
Vermögen gegenübergestellt. Können Sie aus Ihren Einkünften
den Lebensunterhalt nicht sicherstellen, wird die ermittelte
Differenz als monatliche Grundsicherungsleistung bewilligt.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen am Ersten
des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Eine
Prüfung der Unterhaltsfähigkeit Ihrer Kinder erfolgt nicht, es
sei denn das Einkommen der Kinder liegt über 100.000 €
jährlich. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
besteht auf Leistungen der Grundsicherung ein Rechtsanspruch.
WENN SIE EINEN ANTRAG STELLEN MÖCHTEN ODER
FRAGEN HABEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN:
Buchstabenbereich A – L
Diana Prangs
Rathaus, Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 15
Telefon: 02152 917-213
Fax: 02152 917-370
diana.prangs@kempen.de
Buchstabenbereich M – Z
Claudia Gerwien
Rathaus Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 13
Telefon: 02152 917-189
Fax: 02152 917-370
claudia.gerwien@kempen.de
Wenn Sie einen Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt stellen
möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Ursula Neishaboori
Rathaus, Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 14
Telefon: 02152 917-213
Fax: 02152 917-370
ursula.neishaboori@kempen.de
Die Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Mo., Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr und Do. nachmittags
von 14.30 – 18.00 Uhr, zu erreichen.
Hilfe zur Pflege
Sind Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes auf Pflege
angewiesen, aber die Leistungen der Pflegeversicherungen
reichen nicht aus, um die notwendige Hilfe im vollen Umfang
zu zahlen, kann Ihnen bei der Zahlung der noch ungedeckten
Kosten geholfen werden.
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