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9. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Mit dem Eintritt in das Rentenalter stehen den meisten Seniorinnen
und Senioren weniger finanzielle Mittel zur Verfügung.
Im höheren Alter steigen durch gesundheitliche Einschränkungen
häufig die Ausgaben, da viele Hilfen eingekauft
werden müssen. Scheuen Sie sich daher nicht, die
Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen und Vergünstigungen
zu beantragen.
Rente
Anträge auf Kontenklärungen und Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung z. B. Rente wegen Erwerbsminderung
und Altersrente sowie Hinterbliebenenrente können Sie
bei der Stadt Kempen stellen. Dort erhalten Sie auf Wunsch
aber auch andere Auskünfte in allen Angelegenheiten der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn Sie einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Kontenklärung
stellen möchten, sind hierfür verschiedenste
Unterlagen erforderlich, die natürlich abhängig sind von
Ihren persönlichen Verhältnissen. Bevor Sie zur eigentlichen
Antragstellung ins Rathaus kommen, sollten Sie sich daher
den telefonischen Rat einholen, welche Unterlagen für Sie
persönlich erforderlich sind.
Ansprechpartnerinnen im Amt für Soziales und Senioren der
Stadt Kempen, Fachbereich Rentenangelegenheiten:
Buchstabenbereich A – L
Sabine Ropertz
Rathaus, Buttermarkt 1, Zimmer 9
Telefon: 02152 917256
Fax: 02152 917304
Sabine.Ropertz@kempen.de
Buchstabenbereich M – Z
Ute Soesters-Maaßen
Rathaus, Buttermarkt 1, Zimmer 10
Telefon: 02152 917255
Fax: 02152 917304
Ute.Soesters-Maassen@kempen.de
Die Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Mo., Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr und Do. nachmittags
von 14.30 – 18.00 Uhr zu erreichen.
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Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen
und familiengerechten Wohnens. Um dieses zu
sichern, leistet der Staat unter anderem das Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz. Das Wohngeld wird als Zuschuss
gezahlt.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab
von
ll der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushalts-
mitglieder,
ll der Höhe des Gesamteinkommens und
ll der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld gibt es
ll als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung
oder eines Zimmers sind.
ll als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst
genutztem Wohnraum haben.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag
stellen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in
eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert
wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen
können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer von einem
Jahr ab Ausstellung. Er gilt für das Bundesland, in dem er
ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Kempen
gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Die Erteilung eines WBS ist gebührenpflichtig.
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