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Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen | 61
9.
Service-Stelle Tönisberg
Helmeskamp 31, Tönisberg
Telefon: 02845 8131
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
zu erreichen. Weitere Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht
finden Sie im Internet unter der Adresse:
www.soziales.lvr.de und unter: www.mais.nrw
Landeshilfe für hochgradig
Sehschwache, Landesblindengeld
und Blindenhilfe
In Nordrhein-Westfalen
erhalten hochgradig sehbehinderte
Menschen ein
Hilfe von 77,00 € monatlich.
Blinde Menschen erhalten
zum Ausgleich der
durch die Blindheit bedingten
Mehraufwendungen
Landesblindengeld.
Die Hilfe wird auf Antrag
gewährt und ist nicht
vom Einkommen und Vermögen
abhängig. Eine
augenfachärztliche Bescheinigung
ist beim erstmaligen
Antrag erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis
ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen.
Blinde Menschen nach Vollendung des 60. Lebensjahres
erhalten 473,00 € Blindengeld (Stand 1.7.2016). Ergänzend
gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Blindenhilfe nach
§ 72 SGB XII zu stellen. Diese Hilfe ist allerdings einkommens
und vermögensabhängig. Bei blinden Menschen, die
Leistungen der Pflegekasse erhalten, und bei Heimbewohnern
gibt es Anrechnungsvorschriften.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse:
www.soziales.lvr.de, Formulare finden Sie unter der
Adresse www.ghbg.lvr.de oder:
Marlene Müller
Rathaus, Buttermarkt 1
Amt für Soziales und Senioren, Zimmer 7
Telefon: 02152 917-272
Fax: 02152 917-370
marlene.mueller@kempen.de
Die Mitarbeiterin ist während der Öffnungszeiten, Mo., Mi.
und Fr. von 08.30 – 12.00 Uhr, zu erreichen.
Rundfunkbeitragspflicht
Rundfunk, Fernsehen und Telefon sind insbesondere für ältere
Menschen eine wichtige Informationsquelle und eine
notwendige Verbindung zur Außenwelt.
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder Befreiung von
der Rundfunkbeitragspflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen
erfolgen.
Beim Team der Service-Stelle der Stadt Kempen erhalten Sie
die erforderlichen Antragsformulare. Dort ist auch der Antrag
wieder einzureichen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sind zu erreichen:
Service-Stelle Kempen
Rathaus, Buttermarkt 1, Kempen
Telefon: 02152 917171
Fax: 02152 917400
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind während der
Öffnungszeiten, Mo., Di. und Fr. 08.00 – 16.00 Uhr, Di. 18.00
– 16.00 Uhr, Mi. 08.00 – 12.30 Uhr, Do. 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.10.00 – 12.00 Uhr zu erreichen.
Service-Stelle St. Hubert
Königsstraße 13, St. Hubert
Telefon: 02152 553756
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Do. 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
zu erreichen.
Service-Stelle Tönisberg
Helmeskamp 31, Tönisberg
Telefon: 02845 8131
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind während der Öffnungszeiten,
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
zu erreichen.
ARD ZDF Deutschlandradio nennt alle gesetzlichen Voraussetzungen
im Internet auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Telefon: 0185 99950100
Fax: 0185 9990105
61 | Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
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