3.
66 | Pflegebedürftigkeit
10.
DRK – BsE Häusliche Pflege gGmbH
Jakob-Krebs-Straße 37, 47877 Willich
Telefon: 02156 1092827 und 02154 491655
Fax: 02154 491656
hspf@drk-nordrhein.net
www.kv-viersen.drk.de
Diakonie – Häuslicher Pflegedienst
Frau Kleinheyer
Hochstraße 104, 47929 Grefrath
Telefon: 02158 400950
Fax: 02158 400952
info@ds.grefrath.de
www.ds-grefrath.de
Private Alten- und Krankenpflege
Ralf Hansen
Kirchengarten 2, 47929 Grefrath
Telefon: 02158 91850
Fax: 02158 918515
info@ralfhansen.de
www.ralfhansen.de
Arbeiterwohlfart Kreisverband Häusliche Pflege
Pottbäckerweg 11, 47906 Kempen
Frau Zimmermanns
Frau Kocjan
Telefon: 02845 8063776
Fax: 02157 132359
Haeusliche-pflege@awo-kreisviersen.de
www.awo-kreisviersen.de
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Adressen
finden Sie im Internet oder im Branchenverzeichnis.
Teilstationäre Pflege
(Tagespflege)
Als Ergänzung zur häuslichen Pflege kann es sich insbesondere
bei Pflegebedürftigen mit einem hohen Bedarf an allgemeiner
Betreuung und Beaufsichtigung anbieten, eine
Tagespflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Es handelt
sich hierbei um ein teilstationäres Angebot, welches zusätzlich
durch die Pflegekassen bezuschusst werden kann.
Die Tagespflege ermöglicht es älteren Menschen unter der
Woche an einem oder mehreren Tagen mit anderen zusammen
zu sein. Versorgung und Pflege sind gesichert, das eigene
Zuhause bleibt der Mittelpunkt des Lebens. Der Fahrdienst
holt die Tagesgäste bei Bedarf morgens ab und bringt
sie nachmittags zurück. Die Tagespflege ist eine Ergänzung
zur häuslichen Pflege, bei der die Betreuung mit gezielten
Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Kräfte und Fähigkeiten
im Vordergrund steht.
TAGESPFLEGEEINRICHTUNGEN IN KEMPEN:
Caritastagespflege
Herrn Reinecke
Wiesenstraße 59, 47906 Kempen
Telefon: 02152 2618
Fax: 02152 2636
tagespflege-kempen@caritas-viersen.de
www.caritas-viersen.de
LAZARUS Niederrhein gGmbH
Frau Heilen
Am Beyertzhof 30, 7906 Kempen
Telefon: 02152 8954251
Fax: 02152 8954144
ahn@lazarus.de
www.lazarus.de
Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson
zahlt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze für eine notwendige Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege
kann bis zur Höhe der festgelegten Höchstgrenzen
am Stück oder für einzelne Termine genutzt werden.
Die Pflegeperson entscheidet, wen sie als Vertretung
für geeignet hält, sie kann einen ambulanten Pflegedienst,
eine stationäre Einrichtung, 24-Stunden-Hilfe, aber auch
Verwandte und Bekannte von dem Geld bezahlen.
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege
nur bis zur Höhe des Pflegegeldes des
festgestellten Pflegegrades geleistet. Zusätzlich kommt eine
Erstattung nachgewiesener Kosten, wie zum Beispiel Verdienstausfall
oder Fahrtkosten, in Betracht.
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine zeitlich begrenzte
Aufnahme in einer stationären Einrichtung. Sie wird
häufig im Anschluss an Krankenhausaufenthalte, aber auch
/www.kv-viersen.drk.de
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