1.
3.
42 | Senioren- und Pflegeberatung
5.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
beim Amtsgericht einen „Berechtigungsschein“ zu erhalten.
Mit diesem können Sie eine Anwaltskanzlei aufsuchen,
damit diese Ihnen rechtlichen Rat erteilt und Sie soweit
erforderlich in einem Prozess vertritt. Alternativ können Sie
sich auch an das Amtsgericht selbst wenden. Dort erhalten
Sie eine sofortige Auskunft soweit Ihrem Anliegen dadurch
entsprochen werden kann.
Es kann sich hierbei um Streitigkeiten auf fast allen Rechtsgebieten
handeln, insbesondere um Streitigkeiten aus dem
Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht,
nicht aber aus dem Steuerrecht. Der Berechtigungsschein ist
kostenlos. Für anschließende außergerichtliche Tätigkeiten
kann eine geringe Gebühr anfallen. Für einen möglichen
Prozess kann die von Ihnen gewählte Rechtsanwaltskanzlei
Prozesskostenhilfe beantragen.
Amtsgericht Kempen
Hessenring 43, 47906 Kempen
Telefon: 02152 14900
Fax: 02152 149059
poststelle@ag-kempen.nrw.de
Sicherheit
Das Gefühl, in Sicherheit leben zu können, ist elementar für
unser Wohlbefinden. Studien belegen, dass ältere Menschen
im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil zwar sehr viel
seltener Opfer von Straftaten werden, sich aber dennoch
bedrohter fühlen als andere Altersgruppen. Gleichwohl gibt
es bestimmte Lebensbereiche, in denen Ältere häufiger
Opfer von Straftaten werden. Dazu gehören Betrugsdelikte
an der Haustür oder auf Kaffeefahrten sowie Internet- und
Telefonbetrügereien.
Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme
verdächtig vorkommt: Polizeiruf 110
Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlungen mit
der Sammelbüchse, Sammlungen an der Haustür, Verkaufssammlungen,
wo der Erlös aus den Waren zum Spendenbeitrag
wird, etc.) benötigen die geldsammelnden Personen
einen Ausweis. Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen, wenn
Sie Zweifel an der Seriosität der Sammlung haben und überprüfen
Sie die Angaben bei geschlossener Haustür telefonisch.
Schutz vor unüberlegten Käufen bietet das „Gesetz über den
Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften“.
Binnen zwei Wochen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten
oder vergleichbaren Veranstaltungen abgeschlossen
wurden, widerrufen werden, ganz ohne Angabe von Gründen.
Dies geschieht am sichersten per Einschreiben mit
Rückschein. Zur Fristwahrung ist nur das Absendedatum
entscheidend. Achten Sie darauf, dass alle Verträge, die Sie
abschließen, ein leserliches Datum enthalten!
Wenn Sie im Internet nach hilfreichen Informationen zu
diesem Themen suchen, empfehlen sich folgende Seiten als
Ausgangspunkte:
ll www.polizei-beratung.de
ll www.zuhause-sicher.de
ll www.polizei-praevention.de
oder wenden Sie sich direkt an die Polizeiwache:
Polizeiwache Kempen
Am Bahnhof 8, 47906 Kempen
Telefon: 02162 3773110
Opfer von Straftaten
Sind Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden? Dann
bieten die Stiftung Opferhilfe und der Weiße Ring e. V. Ihnen
Beratung und Begleitung an. Sie können Unterstützung in
Krisen erhalten, zur Zeugenaussage oder auch im Strafprozess
begleitet werden und werden gegebenenfalls bei Anträgen
und Behördenkontakten unterstützt. Die Opferhilfe gewährt
auch finanzielle Soforthilfen, unterstützt beim Ausgleich materieller
und immaterieller Schäden und gewährt Finanzierungshilfen
für Traumaberatungen und Therapien:
WEISSER RING e. V.
Kriminalitätsopferhilfe
Lindenstraße 50, 41747 Viersen
Telefon: 01515 5164792
/www.polizei-beratung.de
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