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Bildung und Betreuung | 13
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Sollte bei der Vergabe der Plätze nach den Aufnahmekriterien
der Einrichtungen kein Platz in der Erstwunsch-Einrichtung
für Ihr Kind frei sein, wird geprüft, ob in Ihrer Zweitwunsch
Kita eine Versorgung gemäß Ihrem Bedarf möglich
ist. Falls dies ebenfalls nicht möglich ist, wird wohnbereichsnah
ein freier Platz für Sie gesucht. Die Leitung der betreffenden
Einrichtung nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und
lädt Sie zu einem gemeinsamen Gespräch und dem Kennenlernen
der Einrichtung ein.
Zur Zeit schafft das Jugendamt die technischen und logistischen
Voraussetzungen, damit sie zukünftig auch online Ihre
Anmeldewünsche mitteilen können.
Kosten und Betreuungszeiten
Der Beitrag für die Betreuung in Kindertageseinrichtung und
Kindertagespflege ist einkommensabhängig. Die Höhe des
Beitrages kann der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle
entnommen werden, die Sie auf der Webseite der Stadt
Kempen finden.
In den Kempener Kindertageseinrichtungen werden Kinder
in der Regel ab vollendetem ersten Lebensjahr – je nach
Wunsch der Eltern – bis zu 25, 35 oder bis zu 45 Stunden
betreut. Der zu zahlende Elternbeitrag richtet sich neben
dem Einkommen der Eltern somit auch nach dem Betreuungsumfang
des Kindes. Zur Erfüllung des Bildungsauftrages
findet das Angebot täglich Montag bis Freitag – im Wesentlichen
– am Vormittag (25 Stunden) statt.
Bei einer Betreuung über Mittag (Tagesstätte bis 45 Stunden)
erhält das Kind ein warmes Mittagessen. Bei einer
Betreuung von 35 Stunden im Block, (z. B. 07.30 – 14.30 Uhr)
kann einrichtungsabhängig ebenfalls ein warmes Mittagessen
angeboten werden. Für diese Leistung ist ein zusätzliches
Essenentgelt zu zahlen.
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN ELTERNBEITRÄGE
Silvia Ruyters
Telefon: 02152 917-473
Andrea Wingens
Telefon: 02152 917-372
Nebenstelle Antoniusstraße
Antoniusstraße 24, 47906 Kempen
Erreichbarkeit:
Mo. – Fr. 08.30 – 12.30 Uhr
Mo. – Do. 14.30 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Inklusion
Kinder mit besonderem Förderbedarf, Kinder mit Behinderung
oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des
Sozialgesetzbuches werden in allen Kempener Kindertageseinrichtungen
aufgenommen und gefördert. Besondere
Bedingungen bieten die Einrichtungen „Regenbogen“ und
„Tabaluga“ sowie „St.-Peter-Allee“ (Trägerschaft Evangelische
Kirche) auf Grund ihrer Ausstattung, ihres Personals und
der langen Zeit, die sie in der Arbeit mit Kindern mit Einschränkungen
bereits tätig sind. In allen Kempener Einrichtungen
werden Kinder mit Behinderung und Kinder ohne
Behinderung gemeinsam betreut.
Familienzentren
Kindertageseinrichtungen, die mit dem Gütesiegel „Familienzentrum
NRW“ ausgezeichnet sind, erfüllen Aufgaben, die
in der Praxis nicht zum allgemeinen Standard von Kindertageseinrichtungen
gehören. Diese Kindertageseinrichtungen
erhalten besondere finanzielle Zuwendungen aus Landesmitteln
für die Durchführung zusätzlicher Leistungen. Dies
sind beispielsweise Beratungsangebote, die regelmäßig
mindestens einmal pro Monat in der Kindertageseinrichtung
stattfinden sollen, Elterncafés oder die Vermittlung und
Qualifizierung von Tagespflegepersonen.
Das Gütesiegel des Landes wird jeweils für die Dauer von
insgesamt 4 Jahren verliehen. Weitere Informationen hierzu
finden Sie unter www.familienzentrum.nrw.de
In der Stadt Kempen wurden bis heute im Rahmen dieser
Landesförderung 6 Förderkontingente zugeteilt. Insgesamt
haben 14 Kindertageseinrichtungen, davon 12 im Zusammenschluss
mit anderen Kindertageseinrichtungen, das
Gütesiegel erhalten. Manche sind zwischenzeitlich bereits
erneut zertifiziert worden und dabei wurde ihnen ein besonders
hohes Maß an Qualität bestätigt.
/www.familienzentrum.nrw.de
/www.familienzentrum.nrw.de